Erwägungsgrund 43 32021R0947
EU-Wahlbeobachtungsmissionen sollten im Kontext der Zusammenarbeit und des politischen Dialogs der Union mit ihren Partnerländern dazu beitragen, die Transparenz der Wahlprozesse zu erhöhen und das Vertrauen in diese Prozesse zu stärken, sowie eine faktengestützte Bewertung der Wahlen und Empfehlungen für weitere Verbesserungen liefern. Ein Richtwert von höchstens 25 % der ursprünglich für das thematische Programm „Menschenrechte und Demokratie“ vorgesehenen Mittel sollte für die Finanzierung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen aufgewendet werden.