Erwägungsgrund 15 32021R0947
Im Einklang mit der Globalen Strategie, dem Konsens und dem am 18. März 2015 angenommenen Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, sollte die Notwendigkeit anerkannt werden, von der Krisenreaktion und -eindämmung zu einem stärker strukturell ausgerichteten, langfristigen Ansatz überzugehen, mit dem fragile Situationen, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie lang anhaltende Krisen besser bewältigt werden können. Größere Bedeutung muss der Verringerung von Risiken, der Prävention, der Abfederung möglicher Folgen und der Vorsorge beigemessen werden, wobei kollektive Ansätze erforderlich sind, und es bedarf weiterer Anstrengungen, um die raschere Krisenreaktion und die dauerhafte Erholung zu fördern. Das Instrument sollte daher insbesondere mithilfe von Krisenreaktionsmaßnahmen und einschlägigen geografischen und thematischen Programmen zur Stärkung der Resilienz und zur Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen beitragen, wobei die Achtung der humanitären Grundsätze sicherzustellen ist.