Erwägungsgrund 87 32021R0947
Der Beschluss Nr. 466/2014/EU sollte geändert und aufgehoben werden, und die Verordnungen (EU) 2017/1601 und (EG, Euratom) Nr. 480/2009 sollten aufgehoben werden.
Der Beschluss Nr. 466/2014/EU sollte geändert und aufgehoben werden, und die Verordnungen (EU) 2017/1601 und (EG, Euratom) Nr. 480/2009 sollten aufgehoben werden.