Erwägungsgrund 27 32021R0947
Mit dem Instrument sollte die Umsetzung der im Jahr 2015 überarbeiteten und vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 gebilligten Europäischen Nachbarschaftspolitik — unter Wahrung einer hinreichenden geografischen Ausgewogenheit –, die Umsetzung regionaler Kooperationsrahmen, wie etwa die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die transnationale und maritime Zusammenarbeit, die Umsetzung der externen Aspekte der einschlägigen makroregionalen und Meeresbecken betreffenden Strategien und Politikmaßnahmen in der östlichen und südlichen Nachbarschaft, einschließlich der Nördlichen Dimension und der regionalen Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion, sowie die Umsetzung der integrierten Unionspolitik für die Arktis unterstützt werden. Diese Initiativen bieten ergänzende politische Rahmenstrukturen für die Vertiefung der Beziehungen mit und zwischen den jeweiligen Partnerländern, die sich auf die Grundsätze der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Trägerschaft und Verantwortung stützen.