Erwägungsgrund 10 32021R0947
Der globale Handlungskontext ist gekennzeichnet durch die Bemühungen um eine regel- und wertebasierte Weltordnung, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist und in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen. Die Agenda 2030 bildet zusammen mit dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) und der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (im Folgenden „Aktionsagenda von Addis Abeba“) die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die globalen Herausforderungen und Tendenzen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030, in deren Mittelpunkt die SDG stehen, ist ein transformativer Rahmen für die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung. Sie hat universelle Geltung und bietet einen umfassenden gemeinsamen Handlungsrahmen, der für die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner maßgeblich ist. Sie berücksichtigt in ausgewogener Weise die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung und trägt dabei den grundlegenden Zusammenhängen zwischen ihren Zielen und Zielvorgaben Rechnung. Die Agenda 2030 zielt darauf ab, niemanden zurückzulassen und diejenigen, die am weitesten zurückliegen, zuerst zu erreichen. Die Umsetzung der Agenda 2030 würde eng mit den anderen einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Union abgestimmt. Die im Rahmen dieses Instruments unterstützten Maßnahmen sollten von den Grundsätzen und Zielen der Agenda 2030, des Übereinkommens von Paris und der Aktionsagenda von Addis Abeba geleitet sein und zur Verwirklichung der SDG beitragen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Zusammenhänge zwischen den SDG sowie auf integrierte Maßnahmen gelegt werden, mit denen sich positive Nebeneffekte und in kohärenter Weise mehrere Ziele zugleich erreichen lassen, ohne andere Ziele zu gefährden.