Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten gegebenenfalls die von der Union zur Verfolgung der Ziele der GASP im Rahmen von Titel V Kapitel 2 EUV angenommenen Maßnahmen sowie die im Rahmen von Titel IV des Fünften Teils des AEUV angenommenen Maßnahmen ergänzen, kohärent mit diesen sein und ihnen Rechnung tragen.
Erwägungsgrund 85 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen