Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Jahres- oder Mehrjahresaktionspläne und Maßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung sollten Arbeitsprogramme im Sinne der Haushaltsordnung sein. Jahres- oder Mehrjahresaktionspläne sollten sich auf Maßnahmenbündel beziehen, für die jeweils ein Dokument vorgelegt wird.
Erwägungsgrund 78 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen