Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bezugnahmen auf die in Artikel 9 des Beschlusses 2010/427/EU des Rates aufgeführten Außenhilfeinstrumente der Union, die durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden, sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen. Die Kommission sollte sicherstellen, dass die vorliegende Verordnung entsprechend der in jenem Beschluss vorgesehenen Rolle des Europäischen Auswärtigen Diensts durchgeführt wird.
Erwägungsgrund 84 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen