Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Instrument sollte darauf hingewirkt werden, dass zivilgesellschaftliche Organisationen einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und zur Umsetzung der SDG leisten, unter anderem im Bereich der Grundfreiheiten und der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit und der grundlegenden Sozialleistungen.
Erwägungsgrund 47 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen