Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf den Aufbau von Kapazitäten zur Förderung der Entwicklung und der Sicherheit für Entwicklung sollte nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden, wenn die Ziele des Instruments nicht durch Rückgriff auf nichtmilitärische Akteure erreicht werden können.
Erwägungsgrund 56 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen