Erwägungsgrund 51 32023R2631
Die ESMA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards beauftragt werden, in denen die Standardformulare, Vorlagen und Verfahren für die Bereitstellung der für die Registrierung externer Prüfer notwendigen Angaben festgelegt sind. Der Kommission sollte nach Artikel 291 AEUV die Befugnis übertragen werden, diese technischen Durchführungsstandards gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 in Form eines Durchführungsrechtsakts zu erlassen.