Erwägungsgrund 6 32023R2631
Bei ihren Bestrebungen, die Übereinstimmung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris sicherzustellen, dürften die Mitgliedstaaten angesichts bestehender Unterschiede und des Mangels an gemeinsamen Vorschriften unterschiedliche Maßnahmen und Ansätze beschließen, was wiederum das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen und behindern und für die Emittenten ökologisch nachhaltiger Anleihen von Nachteil sein wird. Die parallele Entwicklung von Marktpraktiken aufgrund von kommerziell bestimmten Prioritäten, die zu unterschiedlichen Resultaten führen, kann eine Fragmentierung des Marktes zur Folge haben und droht die Ineffizienzen in der Funktionsweise des Binnenmarkts noch zu verstärken. Unterschiedliche Standards und Marktpraktiken erschweren den Vergleich von Anleihen, ziehen für Emittenten ungleiche Marktbedingungen nach sich, verursachen zusätzliche Hemmnisse im Binnenmarkt, führen zu einem erhöhten Risiko von Grünfärberei (Greenwashing) und drohen, Anlageentscheidungen zu verzerren.