Erwägungsgrund 44 32023R2631
Damit die ESMA ihre Aufsichtsaufgaben wahrnehmen und insbesondere externe Prüfer dazu zwingen kann, einen Verstoß zu beenden, vollständige und korrekte Informationen zu liefern oder einer Ermittlung oder Überprüfung vor Ort zuzustimmen, sollte sie Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen können.