Erwägungsgrund 26 32023R2631
Zur Erhöhung der Transparenz sollten die Emittenten auch über die Umweltauswirkungen ihrer Anleihen Auskunft geben, indem sie nach vollständiger Verwendung der Erlöse einer Anleihe mindestens einmal während ihrer Laufzeit einen Wirkungsbericht veröffentlichen. Um den Anlegern sämtliche zur Beurteilung der Umweltauswirkungen europäischer grüner Anleihen relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte aus den Wirkungsberichten klar hervorgehen, anhand welcher Parameter, Methoden und Annahmen die Umweltauswirkungen beurteilt wurden. Um die Vergleichbarkeit europäischer grüner Anleihen zu erhöhen und das Auffinden der einschlägigen Informationen zu erleichtern, sollten Vorlagen für die Offenlegung solcher Informationen festgelegt werden. Um die Genauigkeit der Wirkungsberichte sicherzustellen und die Anleger vor Grünfärberei (Greenwashing) zu schützen, sollten die Emittenten unabhängige externe Prüfer mit der Überprüfung dieser Wirkungsberichte beauftragen können.