Erwägungsgrund 73 32016R1012
Die Bestimmungen der Richtlinien 87/328/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/118/EWG, 90/119/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG sowie der Entscheidung 96/463/EG sollen durch die Bestimmungen dieser Verordnung sowie durch die Bestimmungen der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte ersetzt werden, die die Kommission gemäß den ihr in dieser Verordnung übertragenen Befugnissen erlässt. Die vorgenannten Rechtsakte sollten daher aufgehoben werden.