Erwägungsgrund 15 32016R1012
Gleichermaßen sollten die Bestimmungen dieser Verordnung über Hybridzuchtschweine darauf abzielen, den Zugang zum Handel — auf der Grundlage vereinbarter Grundsätze für die Anerkennung von Zuchtunternehmen, die unterschiedliche Rassen, Linien oder Kreuzungen von Schweinen führen, und für die Genehmigung ihrer Zuchtprogramme — zu gewährleisten. Diese Verordnung sollte zudem Bestimmungen für die Aufnahme von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister festlegen. Außerdem sollte sie Bestimmungen für die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung sowie Bestimmungen für die Zulassung von Hybridzuchtschweinen zur Zucht festlegen und den Inhalt der Zuchtbescheinigungen regeln.