Erwägungsgrund 47 32016R1012
Die Berechtigung von reinrassigen Zuchtequiden, an internationalen Wettbewerben teilzunehmen, wird durch internationale privatrechtliche Abkommen geregelt. Da die Equidenbranche stark internationalisiert ist, sollte die Kommission bei der Erstellung der einschlägigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte diese Abkommen berücksichtigen, damit die Berechtigung dieser reinrassigen Zuchtequiden, an internationalen Wettbewerben teilzunehmen, erhalten bleibt.