Erwägungsgrund 27 32016R1012
Die Erhaltung gefährdeter Rassen erfordert die Gründung und Anerkennung von Zuchtverbänden, die nur eine begrenzte Anzahl von Zuchttieren haben, die an ihren Zuchtprogrammen teilnehmen; die Größe der Zuchtpopulation sollte daher im Allgemeinen nicht als zentrale Voraussetzung für die Anerkennung von Zuchtverbänden, die gefährdete Rassen führen, oder für die Genehmigung ihrer Zuchtprogramme angesehen werden, zumal die Anerkennung national erfolgt.