Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission hat außerdem eine Liste von Zuchtstellen in Drittländern erstellt und Muster von Abstammungs- oder Zuchtbescheinigungen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Samen, Eizellen und Embryonen in die Union festgelegt.
Erwägungsgrund 6 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen