Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten außerdem ausreichende Befugnisse haben, um die in dieser Unionsverordnung enthaltenen Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für Zuchttiere durchzusetzen, einschließlich der Aussetzung der Genehmigung eines Zuchtprogramms oder des Entzugs der Anerkennung eines Zuchtverbands oder Zuchtunternehmens bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung.
Erwägungsgrund 65 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen