Erwägungsgrund 44 32016R1012
Für reinrassige Zuchtequiden sollten die Zuchtverbände die Möglichkeit haben, in ihren Zuchtprogrammen Regeln festzuschreiben, die die Verwendung von bestimmten Reproduktionstechniken oder von bestimmten reinrassigen Zuchttieren oder deren Zuchtmaterial verbieten oder einschränken. Die Zuchtverbände sollten etwa verlangen können, dass die Nachkommen nur aus natürlicher Bedeckung stammen dürfen. Zuchtverbände, die derartige Verbote oder Einschränkungen aussprechen, sollten diese Regeln in ihren Zuchtprogrammen entsprechend den Bestimmungen festlegen, die der Zuchtverband festgelegt hat, der das Ursprungszuchtbuch führt.