Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wird davon ausgegangen, dass Mitgliedstaaten oder ihre zuständigen Behörden diese Verordnung nicht heranziehen sollten, um die Nutzung von reinrassigen Zuchttieren oder deren Zuchtmaterial für die Erzeugung von Tieren zu verbieten, zu beschränken oder zu behindern, die nicht als Zuchttiere in ein Zuchtbuch oder ein Zuchtregister eingetragen oder aufgenommen werden sollen.
Erwägungsgrund 49 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen