Erwägungsgrund 5 32016R1012
Auf der Grundlage der Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG and 2009/157/EG hat die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Tierzuchtausschusses, eingesetzt mit dem Beschluss 77/505/EWG des Rates, eine Reihe von Entscheidungen mit tierartspezifischen Kriterien für die Zulassung oder Anerkennung von Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, für die Eintragung von Zuchttieren in Herd-, Flock- und Stutbücher, für die Zulassung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen zur Zucht und künstlichen Besamung, für die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung von Zuchtrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen sowie für die Ausstellung von Abstammungs- oder Zuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial erlassen.