Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Besondere Regelungen, insbesondere solche für den Aufstieg von der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs in die Hauptabteilung und für Ausnahmen in Bezug auf die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung sollten in dieser Verordnung festgelegt werden, damit dem besonderen Status gefährdeter Rassen Rechnung getragen wird.
Erwägungsgrund 28 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen