Erwägungsgrund 74 32016R1012
Folgende Entscheidungen der Kommission — betreffend unter anderem tierartspezifische Kriterien für die Genehmigung oder Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, für die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und die Zulassung zur Zucht und zur künstlichen Besamung sowie für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung — sind auf der Grundlage der Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EEC, 94/28/EG und 2009/157/EG erlassen worden: Entscheidungen 84/247/EWG, 84/419/EWG, 89/501/EWG, 89/502/EWG, 89/504/EWG, 89/505/EWG, 89/507/EWG, 90/254/EWG, 90/255/EWG, 90/256/EWG, 90/257/EWG, 92/353/EWG, 96/78/EG und 2006/427/EG der Kommission. Diese Verordnung sollte Bestimmungen enthalten, die die Bestimmungen in den vorgenannten Entscheidungen der Kommission ersetzen.