Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG stimmen in Aufbau und Inhalt weitgehend überein. Mehrere dieser Richtlinien sind im Verlauf der Zeit geändert worden. Im Interesse der Einfachheit und Kohärenz des Unionsrechts gilt es, die in diesen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen zu straffen.
Erwägungsgrund 7 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen