Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit den Richtlinien gezeigt, dass einige Bestimmungen einer genaueren Formulierung und kohärenteren Terminologie bedürfen, die in allen Mitgliedstaaten üblich ist, damit ihre Anwendung einfacher wird. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz des Unionsrechts sollten zudem mehr Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, unter anderem auch die Definition des Begriffs „Rasse“.
Erwägungsgrund 9 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen