Erwägungsgrund 77 32021R1060
Um die im AEUV festgeschriebenen Zielsetzungen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu fördern, sollten im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ alle Regionen unterstützt werden. Die auf Grundlage dieses Ziels aus dem EFRE und dem ESF+ vergebenen Mittel sollten — um eine ausgewogene, schrittweise Förderung zu gewährleisten und dem Grad der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Rechnung zu tragen — auf Grundlage eines Zuweisungsschlüssels, der vor allem auf dem Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf basiert, aufgeteilt werden. Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf weniger als 90 % des Unionsdurchschnitts beträgt, sollten auf Grundlage des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten.