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Bei Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationstätigkeiten verwenden die Mitgliedstaaten, Verwaltungsbehörden und Begünstigten das Emblem der Union gemäß Anhang IX.
Die Unionsmarke ist einheitlich. Sie hat einheitliche Wirkung für die gesamte Union: sie kann nur für dieses gesamte Gebiet eingetragen oder übertragen werden…
1. Verwendung und technische Merkmale des Emblems der Union (im Folgenden „Emblem“) 1.1. Das Emblem ist deutlich sichtbar auf jedwedem für die Öffentlichkeit…
Die Mitgliedstaaten machen die Herkunft der Unionsmittel bekannt, stellen sicher, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält und heben den Mehrwert der…
die Verwendung des Emblems der Union bei der Durchführung der Maßnahmen sicherstellt;
Die Programmteilnehmer können das gemeinsame Emblem auf ihren Bürogeräten anbringen und bei diesbezüglichen Werbemaßnahmen verwenden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.