Erwägungsgrund 39 32021R1060
Programmbehörden, Begünstigte und Interessenträger in Mitgliedstaaten sollten für die Errungenschaften der Unionsfinanzierung sensibilisieren und die Öffentlichkeit entsprechend informieren. Transparenz-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen sind von grundlegender Bedeutung, um die Tätigkeiten der Union vor Ort sichtbar zu machen, und sollten auf wahren, genauen und aktualisierten Informationen basieren. Damit diese Anforderungen durchgesetzt werden können, sollten die Programmbehörden und die Kommission in der Lage sein, bei Nichteinhaltung Abhilfemaßnahmen einzuleiten.