Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Es sollte möglich sein, in gemeinsamen Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ eine Förderung aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem JTF mit einer Förderung aus dem ESF+ zu kombinieren, um die Komplementarität zu verbessern und die Durchführung zu vereinfachen.
Erwägungsgrund 48 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen