Erwägungsgrund 44 32021R1060
Um den Einsatz von kofinanzierten Investitionen im Umweltbereich zu optimieren, sollten Synergien mit dem mit der Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates, insbesondere durch strategische integrierte Projekte und strategische Naturschutzprojekte im Rahmen von LIFE, sowie mit im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Horizont-Europa-Verordnung“) eingerichteten Horizont Europa und anderen Unionsprogrammen finanzierten Projekten gewährleistet werden.