Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Zur Stärkung der vorbeugenden Rolle der Prüfung, zur Schaffung von Rechtstransparenz und zum Austausch bewährter Verfahren sollte die Kommission die Möglichkeit haben, Prüfberichte weiterzugeben, wenn dies von einem Mitgliedstaat beantragt wird und der geprüfte Mitgliedstaat zustimmt.
Erwägungsgrund 66 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen