Art. 162 32021R2085
Finanzbeitrag der Union
Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste beträgt bis zu 900000000 EUR, einschließlich bis zu 18519000 EUR für Verwaltungskosten.