Erwägungsgrund 26 32024R1309
Öffentliche Stellen, die Eigentümer physischer Infrastrukturen sind oder diese kontrollieren, verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Ressourcen, Erfahrungen oder das benötigte technische Wissen, um Zugangsverhandlungen mit Betreibern zu führen. Um den Zugang zu den physischen Infrastrukturen dieser öffentlichen Stellen zu erleichtern, könnte eine Stelle benannt werden, die die Anträge auf Zugang koordiniert, rechtliche und technische Beratung beim Aushandeln der Zugangsbedingungen leistet und die Bereitstellung von Informationen über eine zentrale Informationsstelle erleichtert. Die Koordinierungsstelle könnte öffentliche Stellen auch bei der Ausarbeitung von Musterverträgen unterstützen und das Ergebnis und die Dauer des Verfahrens für die Zugangsbeantragung überwachen. Zudem könnte die Stelle Hilfestellung leisten bei Streitigkeiten über den Zugang zu physischen Infrastrukturen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle öffentlicher Stellen sind.