Erwägungsgrund 87 32024R1309
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —