Erwägungsgrund 39 32024R1309
Die Mitgliedstaaten sollten beschließen können, die Bestimmungen dieser Verordnung über die Koordinierung von Bauarbeiten — einschließlich der Transparenz — nicht auf Bauarbeiten anzuwenden, deren Tragweite — etwa in Bezug auf Wert, Umfang oder Dauer — begrenzt ist. Dies könnte beispielsweise bei Bauarbeiten mit einer Dauer von weniger als einer bestimmten Anzahl von Stunden oder Tagen — unter Rückgriff auf minimalinvasive Verfahren wie Mikro-Trenching oder bei Notfällen — erfolgen.