Erwägungsgrund 62 32024R1309
Die Kosten für die Einrichtung der zentralen nationalen digitalen Anlaufstelle, der zentralen Informationsstellen und der digitalen Instrumente, die zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Verordnung erforderlich sind, könnten ganz oder teilweise für eine finanzielle Unterstützung aus Unionsmitteln infrage kommen, etwa aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (spezifisches Ziel „ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität“), dem Programm „Digitales Europa“ (spezifisches Ziel „Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität“) und der Aufbau- und Resilienzfazilität (Säulen zum digitalen Wandel und zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum, darunter wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit starken kleinen und mittleren Unternehmen), sofern die betreffenden Ausgaben den jeweiligen Zielen und Förderungsfähigkeitskriterien entsprechen.