Erwägungsgrund 47 32024R1309
Um den Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen zu erleichtern, sollten sich Gebühren für Genehmigungen, außer für die Erteilung von Wegerechten, gemäß den in Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgelegten Grundsätzen auf die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Genehmigungsantrags beschränken. Für Wegerechte gelten die Artikel 42 und 43 der Richtlinie (EU) 2018/1972.