Erwägungsgrund 80 32024R1309
Angesichts des Ziels, die Endkundenpreisunterschiede zwischen den Tarifen für Intra-EU-Kommunikation und den Tarifen für inländische Sprachkommunikation (über Fest- und Mobilfunknetze) und SMS-Kommunikation zu beseitigen, sollten jedoch Anbieter, die freiwillig beschließen, für Intra-EU-Kommunikation keine Aufschläge zu erheben, ab dem 1. Januar 2025 von der Anwendung der maximalen Endkundenpreise befreit werden, vorbehaltlich einer Regelung der angemessenen Nutzung, damit die Vorteile gleicher Endkundenpreise für inländische Kommunikation und Intra-EU-Kommunikation Verbrauchern früher zugutekommen. Die Regelung der angemessenen Nutzung wird in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt werden, den die Kommission nach Anhörung des GEREK bis zum 31. Dezember 2024 erlassen sollte.