Erwägungsgrund 65 32024R1309
Die Streitbeilegungsstelle sollte die Befugnis haben, Streitigkeiten in Bezug auf den Zugang zu physischen Infrastrukturen sowie auf geplante Bauarbeiten zum Aufbau von VHC-Netzen oder Informationen hierzu mittels einer verbindlichen Entscheidung beizulegen. In jedem Fall sollten die Entscheidungen dieser Stelle das Recht aller Parteien unberührt lassen, ein Gericht mit dem Fall zu befassen oder vorab bzw. zeitgleich mit der formalen Streitbeilegung ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, beispielsweise in Form von Mediation oder zusätzlichen Gesprächen. Um Transparenz und Berechenbarkeit zu gewährleisten und die Durchsetzung von Entscheidungen und das Vertrauen in Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern, sollten die nationalen Streitbeilegungsstellen ihre Entscheidungen veröffentlichen, wobei die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu beachten sind, und die zentralen Informationsstellen den Zugang zu diesen Entscheidungen sicherstellen.