Erwägungsgrund 51 32024R1309
Es ist möglich, dass die Ausstattung eines Gebäudes mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem Zugangspunkt oder gebäudeinternen Glasfaserverkabelungen als unverhältnismäßig kostenintensiv eingestuft wird, insbesondere im Falle von neuen Einfamilienhäusern oder von Gebäuden, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden. Eine solche Feststellung kann sich auf objektive Gründe stützen, z. B. spezifische Kostenschätzungen, wirtschaftliche Gründe im Zusammenhang mit dem Standort, Erhaltung baulichen Erbes oder Umweltschutzgründe, z. B. bei bestimmten Kategorien von Denkmälern.