Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anträge auf Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen sollten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, während Anträge auf Zugang zu Glasfaserverkabelungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/1972 fallen sollten.
Erwägungsgrund 57 32024R1309Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen