Erwägungsgrund 75 32024R1309
Mit der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden unter anderem Maßnahmen zur Regulierung der Endkundenpreise für Intra-EU-Kommunikation im Wege einer Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt. Die Maßnahmen sollten sicherstellen, dass Verbrauchern keine überhöhten Preise für die nummerngebundene interpersonelle Kommunikation in Rechnung gestellt werden, die aus dem Mitgliedstaat ihres inländischen Anbieters zu einer Festnetz- oder Mobilfunknummer in einem anderen Mitgliedstaat getätigt werden. Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ging die Maßnahme nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. Die Maßnahmen traten am 15. Mai 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 14. Mai 2024, in Kraft. Im Einzelnen wurden mit der Verordnung (EU) 2018/1971 Begriffsbestimmungen für regulierte Intra-EU-Kommunikation und für nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste in die Verordnung (EU) 2015/2120 aufgenommen, und wurde die Verordnung (EU) 2015/2120 geändert, indem die Endkundenentgelte für Intra-EU-Kommunikation festgelegt wurden und das Auslaufen dieser Endkundenentgelte am 14. Mai 2024 vorgeschrieben wurde.