Erwägungsgrund 59 32024R1309
Um die Modernisierung und Flexibilität der Verwaltungsverfahren zu fördern sowie die Kosten und den Zeitaufwand zu verringern, die mit den Verfahren für den Aufbau von VHC-Netzen verbunden sind, sollten die Dienste der zentralen Informationsstellen vollständig online erbracht werden. Zu diesem Zweck sollten die zentralen Informationsstellen einen einfachen Zugang zu den benötigten digitalen Instrumenten wie Webportalen, Datenbanken, digitalen Plattformen oder digitalen Anwendungen bereitstellen. Die Instrumente sollten die Möglichkeit bieten, auf effiziente Art und Weise auf die Mindestinformationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten zuzugreifen und die Möglichkeit sicherstellen, Informationen anzufordern. Zudem sollten diese digitalen Instrumente einen Zugang zu den elektronischen Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen und Wegerechten sowie zu entsprechenden Informationen über die geltenden Bedingungen und Verfahren ermöglichen. Wenn in einem Mitgliedstaat mehrere zentrale Informationsstellen eingerichtet werden, sollten alle zentralen Informationsstellen problemlos und nahtlos auf elektronischem Weg über eine zentrale nationale digitale Anlaufstelle zugänglich sein. Diese Anlaufstelle sollte über eine gemeinsame Benutzerschnittstelle für den Online-Zugang zu den zentralen Informationsstellen verfügen. Die zentrale nationale digitale Anlaufstelle sollte die Interaktion zwischen den Betreibern und den zuständigen Behörden, die die Aufgaben der zentralen Informationsstellen wahrnehmen, erleichtern.