Erwägungsgrund 43 32024R1309
Genehmigungsverfahren sollten nicht zu ungerechtfertigten Investitionshemmnissen führen oder dem Binnenmarkt schaden. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen für den Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen oder zugehörigen Einrichtungen innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Genehmigungsantrags oder innerhalb der im nationalen Recht vorgesehenen Frist — je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist — vorliegen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, in ihren nationalen Rechtsvorschriften Bestimmungen einzuführen, wonach die zuständigen Behörden Genehmigungen schneller als gesetzlich vorgeschrieben erteilen oder ablehnen können. Dies gilt unbeschadet anderer besonderer Fristen oder Verpflichtungen, die für die ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung festgelegt wurden und die für das Genehmigungsverfahren nach Maßgabe des nationalen Rechts bzw. des Unionsrechts gelten. Die zuständigen Behörden sollten den Aufbau von VHC-Netzen und zugehöriger Einrichtungen nicht beschränken, behindern oder wirtschaftlich weniger attraktiv machen. Insbesondere sollten sie nicht verhindern, dass Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und zur Erteilung von Wegerechten — soweit möglich — parallel laufen, und sie sollten von den Betreibern nicht verlangen, dass sie eine bestimmte Genehmigung einholen müssen, bevor andere Arten von Genehmigungen beantragt werden können. Die zuständigen Behörden sollten jede Ablehnung der Erteilung von Genehmigungen oder Wegerechten in ihrem Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage objektiver, transparenter, nichtdiskriminierender und verhältnismäßiger Bedingungen begründen.