Erwägungsgrund 78 32024R1309
Darüber hinaus haben die Preisobergrenzen für Endkunden weder zu einem Anstieg des Volumens von Intra-EU-Kommunikation geführt, noch scheinen sie sich erheblich negativ auf die Anbieter ausgewirkt zu haben. Seit Inkrafttreten der Maßnahmen hat kein Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste eine Ausnahme beantragt. Außerdem bestätigen die Ergebnisse der Sondierungskonsultation zur Zukunft des Marktes der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur, die am 19. Mai 2023 abgeschlossen wurde, dass eine Verlängerung der bestehenden Maßnahmen nötig ist.