Erwägungsgrund 31 32024R1309
Es sollten Anreize dafür geschaffen werden, die zentrale Informationsstelle zu nutzen, um für vorausschauende Transparenz im Zusammenhang mit geplanten Bauarbeiten zu sorgen. Dies könnte erreicht werden, indem Betreiber auf solche Informationen — sofern verfügbar — verwiesen werden. Zur Durchsetzung der Transparenz könnte für Genehmigungsanträge die Auflage gelten, dass Informationen über geplante Bauarbeiten zunächst über eine zentrale Informationsstelle zugänglich gemacht werden müssen.