Erwägungsgrund 85 32024R1309
Für die Zwecke der Erhebung von Daten, der Überwachung, Überprüfung und Berichterstattung über die Auswirkungen der Vorschriften über Intra-EU-Kommunikation sollten die Kommission, das GEREK, die nationalen Regulierungsbehörden und gegebenenfalls andere betroffene zuständige Behörden alle Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, die von den Anbietern weitergegeben werden, vertraulich behandeln. Der Schutz vertraulicher Informationen sollte die zuständigen nationalen Behörden jedoch nicht daran hindern, diese Informationen zeitnah weiterzugeben.