Erwägungsgrund 35 32024R1309
Die Mitgliedstaaten sollten beschließen können, dass von der Transparenzpflicht für die Koordinierung von Bauarbeiten bei den Arten von Bauarbeiten, die nationale kritische Infrastrukturen betreffen, oder aus Gründen der nationalen Sicherheit, wie von den Mitgliedstaaten festgelegt, abgesehen wird. Öffentliche Stellen, die Eigentümer physischer Infrastrukturen sind oder diese kontrollieren, und Netzbetreiber sollten beschließen können, dass von der Transparenzpflicht für die Koordinierung von Bauarbeiten bei den Arten von Bauarbeiten, deren Tragweite begrenzt ist, sowie in den von den Mitgliedstaaten festgelegten Notfällen abgesehen wird. Dies könnte der Fall sein, wenn die Bauarbeiten durchgeführt werden, um das Risiko einer Gefährdung der Allgemeinheit aufgrund einer Verschlechterung der Bausubstanz von Bauwerken und zugehörigen Anlagen, die durch zerstörerische natürliche oder menschliche Einflüsse verursacht wurde, einzudämmen, und zur Gewährleistung der Sicherheit der Bauwerke oder für ihren Abriss erforderlich sind. Aus Gründen der Transparenz sollten die Mitgliedstaaten über eine zentrale Informationsstelle die Information, für welche Arten von Bauarbeiten solche besonderen Umstände gelten, bereitstellen.